Das Arbeitszeugnis ist Ihre Eintrittskarte für den nächsten Job — und es ist in einer Geheimsprache verfasst, die wohlwollend klingt, auch wenn sie vernichtend meint. Wer den Code kennt, erkennt den Handlungsbedarf sofort.

Ihr Anspruch (§ 109 GewO)

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie verlangen:

  • Einfaches Zeugnis: Art und Dauer der Tätigkeit
  • Qualifiziertes Zeugnis (der Standard): zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten

Das Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein — dieser Spagat hat die berühmte Zeugnissprache hervorgebracht. Es darf keine versteckten negativen Zeichen enthalten und muss auf Firmenpapier, mit Datum und von einem ranghöheren Vertreter unterschrieben sein.

Der Noten-Code

FormulierungNote
„stets zur vollsten Zufriedenheit“sehr gut
„stets zur vollen Zufriedenheit“gut
„zur vollen Zufriedenheit“befriedigend
„zur Zufriedenheit“ausreichend
„im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“mangelhaft

Genauso wichtig wie die Leistungsformel:

  • Verhaltensformel: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei“ — fehlt eine Gruppe (etwa die Vorgesetzten), ist das ein Signal
  • Schlussformel: Dank, Bedauern, Zukunftswünsche — ihr Fehlen gilt unter Personalern als Abwertung, auch wenn sie rechtlich nicht erzwingbar ist
  • Auslassungen: Was bei dieser Position üblicherweise erwähnt wird und fehlt (z. B. Ehrlichkeit bei Kassenpersonal), wirkt negativ
  • Beredtes Schweigen & Passiv-Konstruktionen: „Er bemühte sich…“ ist keine Anerkennung, sondern ein Alarmzeichen

So setzen Sie ein besseres Zeugnis durch

  1. Zeugnis anfordern (schriftlich) und mit dem Code abgleichen
  2. Berichtigung verlangen: konkrete Formulierungsvorschläge machen — am effektivsten mit einem eigenen Entwurf
  3. Beweislast kennen: Unterhalb von „befriedigend“ muss der Arbeitgeber die schlechtere Leistung beweisen; für „gut“/„sehr gut“ müssen Sie liefern (Beurteilungen, Zielerreichungen, ein gutes Zwischenzeugnis)
  4. Im Kündigungsfall mitverhandeln: Die Zeugnisnote gehört in jeden Abfindungsvergleich und Aufhebungsvertrag — inklusive festgelegter Note und Schlussformel. Das ist der einfachste Weg zum sehr guten Zeugnis
  5. Notfalls klagen: Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht — meist aber unnötig, wenn Punkt 4 beachtet wurde

Praxis-Tipp: Bei drohender Kündigung sofort ein Zwischenzeugnis verlangen. Was dort steht, kann der Arbeitgeber im Endzeugnis kaum noch verschlechtern — und Sie verhandeln die Kündigungsfolgen aus besserer Position.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO) — auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Das gilt auch nach kurzer Beschäftigung und nach Kündigung in der Probezeit.

Welche Note steckt hinter welcher Formulierung?

Die übliche Skala: „stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut, „stets zur vollen Zufriedenheit“ = gut, „zur vollen Zufriedenheit“ = befriedigend, „zur Zufriedenheit“ = ausreichend, „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ = mangelhaft.

Kann ich eine bessere Note verlangen?

Ja. Das Zeugnis muss wahr UND wohlwollend sein. Für eine schlechtere Note als „befriedigend“ trägt der Arbeitgeber die Beweislast; wer „gut“ oder besser will, muss entsprechende Leistungen darlegen. In der Praxis wird die Zeugnisnote meist im Kündigungs-Vergleich gleich mitverhandelt.

Was ist ein Zwischenzeugnis und wann sollte ich es verlangen?

Ein Zeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses — bei triftigem Anlass (Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung, drohende Kündigung). Strategisch wertvoll: Ein gutes Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber für das Endzeugnis.